Müssen Mikro-PV-Anlagen/Balkonkraftwerke geerdet/mit einem Potentialausgleich versehen werden?

Müssen Mikro-PV-Anlagen/Balkonkraftwerke geerdet/mit einem Potentialausgleich versehen werden?

Müssen Mikro-PV-Anlagen/Balkonkraftwerke geerdet/mit einem Potentialausgleich versehen werden?

Der Potentialausgleich soll Gleich- und Wechselströme ableiten damit Gestelle und Modulrahmen im Fehlerfall nicht unter Spannung stehen und dadurch bei Berührung zu einer Gefahr für Personen und Tiere werden. Metallgestelle von großen PV-Anlagen sind auf jeden Fall zu erden und mit dem zentralen Potentialausgleich des Gebäudes zu verbinden. Dagegen kann bei Mikro-PV-Anlagen mit bis zu 2 Modulen unter Umständen darauf verzichtet werden da der Spannungsbereich der erzeugten Gleichspannung in der Regel so gering ist, dass der Bereich der sogenannten Sicherheits-Kleinspannung (SELV) von 120V DC nicht überschritten wird.

Bei Reihenschaltung mehrerer Module erhöht sich jedoch die Spannung, so dass dann ggf. ein Potentialausgleich erforderlich wird. Sinnvoll ist eine Erdung bzw. der Anschluss an den Potentialausgleich des Gebäudes jedoch immer, insbesondere aber dann, wenn die Gestelle und Modulrahmen durch Personen berührt werden können. Bei Balkonbrüstungen oder Geländern, die bereits mit dem Potentialausgleich verbunden sind, sollte der Potentialausgleich auch auf das Gestell, den Modulrahmen und dem Mikrowechselrichter weitergeführt werden. Der Potentialausgleich wird dabei mit mindestens 6mm² Kupfer Mantelleitung mehrdrähtig oder starr ausgeführt, vorzugsweise in grün/gelb.

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