Kann ich mit einem eigenen Balkonkraftwerk autark leben? | PVundSO Kann ich mit einem eigenen Balkonkraftwerk autark leben?

Kann ich mit einem eigenen Balkonkraftwerk autark leben?

Kann ich mit einem eigenen Balkonkraftwerk autark leben?

Kann ich mit einem eigenen Balkonkraftwerk autark leben?

Nein, ganz autark werden Sie mit einer Mini-PV-Anlage nicht leben können. Dennoch kann die Solaranlage für den Balkon so viel Energie produzieren, dass Sie beispielsweise den Grundbedarf Ihrer Standby-Geräte decken oder tagsüber den Laptop oder die Waschmaschine damit betreiben können. Nach einigen Jahren hat sich das Balkonkraftwerk dadurch bereits amortisiert. Durch die Möglichkeit, gleich mehrere Solarmodule mit Wechselrichter zusammenzuschließen, steigern Sie Ihre Erträge noch weiter. Dadurch leistet die Mini PV-Anlage auf Ihrem Balkon einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und auch zu Ihrem privaten Stromverbrauch.

Sind Balkonkraftwerke erlaubt?

Vor dem Jahr 2017 waren Balkonkraftwerke so etwas wie ein rebellisches Statement zur Energiewende. Indem die Verbraucher einen Teil ihrer Energiekosten selbst produzierten, machten sie sich ein Stück weit unabhängig von den großen Energiekonzernen. Die Installation verstieß allerdings damals noch gegen die Installationsnorm DIN VDE 0100-551, weshalb die Anbringung eines Balkonkraftwerkes in einer rechtlichen Grauzone schwebte. Die Netzbetreiber drohten vielen Verbrauchern mit rechtlichen Konsequenzen. Auch bürokratische Hürden wurden den Verbrauchern in den Weg gelegt. Seit dem Inkrafttreten des
Normentwurfes VDE 0100-551 ist der Anschluss von Balkonmodulen an den Endstromkreis erlaubt.

Meldepflichten an den Netzbetreiber

Seit dem 27. April 2019 können die Besitzer eines Balkonkraftwertes zur privaten Stromerzeugung bis zu einer Gesamtleistung von 600 Watt selbst beim Netzbetreiber melden. Zuvor war dies nur über einen Elektroinstallateur möglich.

Muss das Balkonkraftwerk vom Vermieter bzw. Hauseigentümer genehmigt werden?

Die Installation eines Balkonkraftwerkes ist ein Eingriff in die hauseigene Elektroinstallation, die versicherungstechnische Risiken mit sich bringt. Außerdem wird dadurch die Optik des Hauses verändert. Aus diesen Gründen muss der Besitzer des Hauses der Installation einer Mini PV-Anlage zustimmen. Bei Eigentumswohnungen ist die Zustimmung der Eigentümergemeinschaften
erforderlich.