Balkonkraftwerk anmelden – Anleitung 2024 | PVundSO

Balkonkraftwerk anmelden 2024 – alles, was Sie wissen müssen

Balkonkraftwerk anmelden 2024 – alles, was Sie wissen müssen

Bereits seit dem 16.05.2024 gelten neue Regeln, wenn Sie ein Balkonkraftwerk anmelden möchten. An diesem Tag trat das “Solarpaket I” Gesetz weitgehend in Kraft und vereinfachte die Anmeldung eines Kraftwerks für den Balkon erheblich. Statt vielen notwendigen Formularen und dem Vorstellen sowie Registrieren bei Ihrem Netzanbieter sind heute nur noch wenige Handgriffe und eine kurze Anmeldung im Marktstammdatenregister notwendig. Doch nicht nur die Anmeldung und Registrierung vereinfachte sich enorm. Auch die genehmigte Wattleistung der Balkonkraftwerke stieg an, es wurden neue Rechte für Mieter:Innen geschaffen und teilweise wurden sogar die Kosten für die Anschaffung eines Kraftwerks gemindert – oder durch staatliche Förderungen unterstützt.

Balkonkraftwerk anmelden

Welche neuen und wichtigen Richtlinien Sie beachten müssen, wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden und wie Sie dabei richtig vorgehen, erfahren Sie jetzt und hier, direkt bei uns. In diesem Artikel informieren Sie sich über die folgenden Aspekte zur Anmeldung und Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks:

  1. Wo wird ein Balkonkraftwerk angemeldet
  2. Was wird für die Anmeldung benötigt
  3. Welche Pflichten und Rechte auf Sie zukommen
  4. Interessante und nützliche Tipps zum Balkonkraftwerk und der Anmeldung
  5. Zusammenfassung der relevantesten Informationen

Wo Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden müssen

Ihr neues Balkonkraftwerk muss weiterhin angemeldet werden, jedoch ist es Ihrem Netzbetreiber nicht mehr gestattet, sich gegen das Balkonkraftwerk auszusprechen. Sie müssen das Kraftwerk heute nicht einmal mehr bei diesem anmelden. Der Prozess dauerte vor der Gesetzesänderung mehrere Wochen: Heute müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk nur noch beim Marktstammdatenregister anmelden. 

Diese Anmeldung erfolgt Online und ist in der Regel in wenigen Minuten erledigt. Wir empfehlen Ihnen, alle notwendigen Unterlagen und Angaben bereitzuhalten, um die Anmeldung möglichst schnell erledigen zu können. Welche Angaben und Daten Sie konkret benötigen werden, erfahren Sie in wenigen Minuten. 

Zunächst möchten wir noch kurz auf das Marktstammdatenregister eingehen und Ihnen Ihre Anmeldefrist erläutern, denn es gilt: Jeder Besitzer eines Balkonkraftwerks muss dieses in einem bestimmten Zeitraum beim Datenregister anmelden. Andernfalls drohen Bußgelder.

Das Marktstammdatenregister

Bevor Sie Ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister anmelden, möchten Sie sicherlich wissen, wer eigentlich Ihre Daten und Angaben erhält. Das sogenannte Marktstammdatenregister wird von der Bundesnetzagentur geführt und ist entsprechend ein öffentliches und rechtliches Register. In ihm werden alle Anlagen erfasst und registriert, die Gas oder Strom herstellen und verbrauchen. Zu diesen Anlagen wird in Kürze auch Ihr kleineres Balkonkraftwerk gehören, jedoch sind im Register auch große Kraftwerke und Photovoltaikanlagen gespeichert. 

Da das Marktstammdatenregister mittlerweile gänzlich auf eine Onlineanmeldung für Balkonkraftwerke umgestellt hat, müssen Sie keine Briefe schreiben oder Formulare von Hand ausfüllen. Im Prozess erhalten Sie vom Datenregister alle Formulare, die Sie in kürzester Zeit an Ihrem Computer ausfüllen können. Sobald die Formulare ausgefüllt und die Daten sowie Angaben versendet wurden, ist die Anmeldung abgeschlossen.

Anmeldefrist für Balkonkraftwerke

Tatsächlich besteht eine Anmeldefrist, in welcher Ihr Balkonkraftwerk angemeldet und registriert werden muss. Glücklicherweise ist die Frist sehr großzügig gestaltet und beginnt erst mit der ersten Inbetriebnahme Ihres Kraftwerks. Entsprechend können Sie problemlos ein Balkonkraftwerk kaufen, dieses zunächst in aller Ruhe installieren und anschließend ausprobieren.

Sofern Sie sich für die weitere Nutzung entscheiden, muss die Anlage binnen eines Monats beim Marktstammdatenregister angemeldet werden. Da Sie nur rund 10 Minuten mit der Anmeldung verbringen werden, ist die Frist in der Regel aber überhaupt kein Problem.

Was Sie für die Anmeldung des Balkonkraftwerks benötigen

Da im Onlineregister alle notwendigen Formulare bereits für Sie bereitliegen, müssen Sie sich nicht um die Beschaffung der Anträge kümmern. Um Ihr Balkonkraftwerk anzumelden, sollten Sie lediglich einige technische und personenbezogene Daten bereithalten, um den Prozess zu kurz wie möglich zu halten. Wir erklären Ihnen jetzt Schritt-für-Schritt, wie Sie die Anmeldung angehen sollten und welche Angaben benötigt werden.

Notwendige Angaben und Anmeldungsanleitung

Halten Sie bitte Ihre persönlichen Daten wie Vor- und Zuname, E-Mail-Adresse und Ähnliches bereit. Auch einige technische Angaben bezüglich des Balkonkraftwerks werden notwendig sein, da im Marktstammdatenregister nicht nur Ihr Name und Ihre Anlage gespeichert werden, sondern auch die konkreten Daten der Anlage.

So startet die Anmeldung:

  1. Ihre Anmeldung startet mit dem Besuch der Webseite des Marktstammdatenregisters. Auf dieser Seite werden Sie 4 unterschiedliche Auswahlmöglichkeiten haben. Bitte wählen Sie die erste Option “Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs” aus.
  2. Nun wählen Sie erneut die 1 von 3 Optionen aus und klicke somit auf die Schaltfläche “Solaranlage”. Noch einmal wird die erste Auswahl getätigt und auf die Schaltfläche “Steckfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)” gedrückt.
  3. Jetzt werden Sie gefragt, ob Sie bereits im Marktstammdatenregister registriert sind. Falls ja, werden Sie dazu aufgefordert, sich mit Ihren Daten einzuloggen. Falls Nein, füllen Sie das Formular weiter aus.
  4. Anschließend werden Ihnen Fragen zum privaten oder gemeinschaftlichen Betrieb der Anlage gestellt und ob diese bereits in Betrieb genommen wurde. Wählen Sie nach dem Angeben aller Antworten die Schaltfläche “Registrierung starten” aus.
  5. Geben Sie jetzt bitte alle personenbezogenen Informationen, etwa Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihre E-Mail-Adresse, in die dafür vorgesehenen Schaltflächen ein.
  6. Tippen Sie dann den genauen Standort Ihrer Anlage ein. Es kann vorkommen, dass Sie nach dem konkreten Installationsort an Ihrem Haus gefragt werden – diese Fragen basieren auf den vorherigen Antworten und sind daher nicht für alle Personen relevant.
  7. Notieren Sie dann, wann Ihr Kraftwerk in Betrieb genommen wurde oder wann die erste Inbetriebnahme geplant ist. Im Normalfall wird hierbei nach einem Datum gefragt.
  8. Geben Sie an, wie viele Solarmodule Ihr Balkonkraftwerk besitzt und wie hoch die Gesamtleistung aller Module in Kombination ist. Möchten Sie etwa ein Balkonkraftwerk anmelden, dessen 2 Solarmodule jeweils 420 Wp besitzen, beträgt die Gesamtleistung Ihres Kraftwerks 840 Wp.
  9. Auch die maximale Ausgangsleistung des Wechselrichters muss angeben werden. Diese darf 800 W nicht überschreiten und ist im Handbuch, der Montageanleitung oder dem Datenblatt Ihres Wechselrichters zu finden. 
  10. Abschließend wird nach der Zählernummer gefragt. Sie können diese auf der Vorderseite des Zählers oder auf Ihren Stromrechnungen nachlesen. Nach diesen Schritten ist Ihr Balkonkraftwerk angemeldet und startklar.

Nicht oder nicht mehr relevante Angaben

Sie müssen keine Angaben zur Art Ihres Zählers machen. Entsprechend dürfen Sie problemlos auch einen Ferraris-Zähler nutzen, der rückwärts läuft. Zudem entfällt natürlich die Notwendigkeit einer schriftlichen Bau- und Inbetriebnahmegenehmigung Ihres Netzbetreibers.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der rückwärts laufende Zähler dennoch binnen 4 Monaten ausgetauscht und durch ein neues, digitales Modell ersetzt werden muss! Melden Sie Ihrem Netzbetreiber daher den gewünschten Umbau zeitnah und vereinbaren Sie einen Termin innerhalb der Frist.

digitaler Zähler -balkonkraftwerk anmelden

Rechtliche Aspekte der Balkonkraftwerk-Anmeldung

Sobald Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden möchten oder dies bereits getan haben, kommen nur wenige Pflichten, dafür aber viele neue Rechte, auf Sie zu. Zu den Verpflichtungen eines Balkonkraftwerkbesitzers gehört beispielsweise die Einhaltung der Anmeldepflicht und die Drosselung von zu leistungsstarken Wechselrichtern. Ihre neuen Rechte sehen hingegen vor, dass etwa keine Umsatzsteuer auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen bis Ende 2026 berechnet werden dürfen.

Lesen Sie weiter, um mehr zu den verpflichtenden und rechtlichen Aspekten zu erfahren und sehen Sie sich gern auch die anschließend folgenden weiteren Informationen an.

Ihre Pflichten

Die erste und relevanteste rechtliche Pflicht sieht die Balkonkraftwerk-Anmeldung im Zeitraum der 1-monatigen Frist vor. Sobald Sie Ihr Kraftwerk eingesteckt und ausprobiert haben, muss dieses innerhalb eines Monats beim Marktstammdatenregister registriert werden. 

balkonkraftwerk anmelden - installation

Zudem müssen Sie Sorge dafür tragen, dass Ihr neues Balkonkraftwerk die technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllt. Zu diesen gehört etwa die DIN VDE-AR-N 4105 Richtlinie: Sie regelt grob gesagt die Sicherheitsstandards für Balkonkraftwerke. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr gewünschtes Kraftwerk dieser Norm entspricht, sehen Sie sich gern unsere Balkonkraftwerke an. All unsere Produkte nehmen Ihnen die Sorge rund um sicherheitsbezogene Aspekte und können einfach eingesteckt sowie gefahrlos verwendet werden.

Zu guter Letzt sind Sie verpflichtet, die Installation Ihres Balkonkraftwerks nach der Anmeldung regelmäßig zu überprüfen und neue Module oder Speicher für Balkonkraftwerke direkt im Marktstammdatenregister anzumelden. Entsprechend müssen auch neue Zähler, die durch Ihren Netzbetreiber angebracht wurden, angemeldet werden.

Ihre Rechte

Sofern Sie noch kein Balkonkraftwerk angemeldet oder gekauft haben, werden Ihnen die neuen Rechte besonders zugutekommen, denn nicht nur Hausbesitzern wurde die Anschaffung eines Balkonkraftwerks erleichtert. Auch Mieter:Innen besitzen einen rechtlich abgesegneten Anspruch auf die Anbringung eines Balkonkraftwerks! Sollten Sie folglich in einer Mietwohnung leben und ein Balkonkraftwerk anmelden und nutzen wollen, darf Ihr Vermieter diesen Wunsch nicht einfach ausschlagen.

Weitere Informationen zum Balkonkraftwerk und der Anmeldung

Nachdem Sie nun wissen, wie Sie Ihr Balkonkraftwerk korrekt anmelden, möchten wir Ihnen noch einige weitere und sehr relevante Informationen mit auf den Weg geben. Hier in diesem Abschnitt erfahren Sie etwa, wie die Anbringung und Anmeldung eines Balkonkraftwerks auf gemeinschaftlich genutzten Wohnhäusern abläuft und wie es um die finanziellen Förderungsmöglichkeiten steht.

17oo Watt Balknokraftwerk anmelden

Übrigens – wenn Sie sich für den Kauf eines Balkonkraftwerks interessieren und ein leistungsstarkes Modell mit wenig Arbeits- und Montageaufwand haben möchten, empfehlen wir dringend unser 1700W Balkonkraftwerk auf 800W drosselbar. Zu diesem Kraftwerk erfahren Sie sofort noch etwas mehr.

Wer darf ein angemeldetes Balkonkraftwerk installieren?

Ein Balkonkraftwerk darf in der Regel von Ihnen persönlich installiert werden. Auch, wenn es sich um ein Balkonkraftwerk mit Speicher handelt, dürfen Sie dieses prinzipiell selbst auf Ihrer Terrasse, dem Hausdach oder Ihrem Balkon anbringen.

Mit Solaranlagen, die auf Ihrem Dach befestigt werden, verhält es sich oft anders: Diese dürfen zwar selbstständig installiert werden, jedoch muss die Verkabelung und Inbetriebnahme meist durch einen Fachmann stattfinden. Wenn Sie sich die Installationskosten und das Warten auf einen Termin gerne ersparen würden, können Sie auch unsere größeren Kraftwerke wie das eben erwähnte 1700W Balkonkraftwerk auf 800W drosselbar selbst installieren, da wir an jedem Kraftwerk die Plug-and-play-Technologie verwenden.

Hinweis: Ob ein Balkonkraftwerk, beziehungsweise eine Solaranlage, selbstständig installiert werden darf, ist abhängig von deren Leistung. Bitte informieren Sie sich vorab über die geltenden Regelungen.

Welche Leistung darf ein Balkonkraftwerk für eine problemlose Anmeldung haben?

Um keine Drosselung des Wechselrichters vornehmen zu müssen oder einen komplexeren Anmeldungsprozess zu durchlaufen, darf die Ausgangsleistung Ihres Wechselrichters 800 W nicht überschreiten. Die Leistung der Solarmodule darf diese Grenze jedoch überschreiten. Daher ist es sehr empfehlenswert, ein Balkonkraftwerk zu kaufen, dessen Wechselrichter drosselbar ist. 

Wie wird ein Balkonkraftwerk mit Speicher angemeldet?

Bei dieser Art von Anmeldung kommt es darauf an, ob Sie das Balkonkraftwerk direkt mit Speicher betreiben möchten oder ob der Akku erst später nachgerüstet wird. Die direkte Anmeldung eines Balkonkraftwerks mit Speicher funktioniert ebenfalls über das Formular des Marktstammdatenregisters. In diesem können Sie dann technische Daten zum Speicher angeben.

Sollte der Speicher hingegen nachgerüstet werden, müssen Sie diesen extra beim Marktstammdatenregister anmelden und Ihrem Balkonkraftwerk zuordnen lassen. Dieser Prozess ist im Übrigen auch für alle neuen oder weiteren Solarmodule notwendig.

Kann ein gemeinschaftlich genutztes Balkonkraftwerk angemeldet werden?

Die gemeinschaftliche Nutzung Ihres Balkonkraftwerks ist mittlerweile erlaubt! Die Zustimmung aller Parteien sollte hierfür schriftlich festgehalten und am besten mit der Eigentümer- beziehungsweise Mietergemeinschaft abgeklärt werden. Bitte bedenken Sie, dass die Anmeldung des Kraftwerks im Marktstammdatenregister in diesem Fall abweicht.

Im Register sind nur Einzelkonten erlaubt – das heißt, Sie müssen zusätzlich alle personenbezogenen Daten der anderen Mieter oder Eigentümer angeben. Sie müssen außerdem dafür sorgen, dass klar erkennbar und registriert ist, wie der Strom auf die einzelnen Parteien aufgeteilt wird. Wir empfehlen, die Anmeldung kurz mit einem Mitarbeiter der Bundesnetzagentur zu besprechen, um Probleme bei der Registrierung Ihrer neuen Anlage sofort zu umgehen.

Dürfen Sie ein Balkonkraftwerk anmelden, obwohl bereits eine Solaranlage auf dem Dach installiert ist?

Ja! Da die Balkonkraftwerke als eigenständige Anlagen gelten, werden Sie nicht mit der Gesamtleistung der Solaranlage auf dem Dach verrechnet. Wenn Sie also zusätzlich ein Kraftwerk auf Ihrem Balkon betreiben möchten, ist das problemlos möglich. Auch die Anmeldung dieses Kraftwerks verläuft genauso, wie Sie es in unserer Erklärung kennengelernt haben.

Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es für Balkonkraftwerke?

Sie möchten gerne ein Balkonkraftwerk betreiben und anmelden, wissen jedoch nicht, wie Sie die Anlage am kostengünstigsten finanzieren sollen? Dann ist es empfehlenswert, sich einmal mit den KfW- und den Landesförderungsprogrammen Ihrer Region zu beschäftigen. Die KfW Kredite (Kreditanstalt für Wiederaufbau) 270 und 275 beschäftigen sich mit der Förderung von Balkonkraftwerken, während viele Bundesländer weitere Maßnahmen zur Förderung von erneuerbarer Solarenergie ergreifen.

Alternativ kann die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) Ihnen möglicherweise bei der Finanzierung unter die Arme greifen, indem Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite angeboten werden. Sofern Ihre Anlage außerdem die 10 kWp nicht überschreitet, können Sie sich von der Einkommenssteuer auf den Betrieb befreien lassen. Natürlich kann auch die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz eine finanzielle Unterstützung darstellen. Diese Vergütung wird Ihnen für den eingespeisten Strom gezahlt.

Wieso wurde die Anmeldung für ein Balkonkraftwerk vereinfacht?

Die Pflicht, Ihr Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anzumelden, ist am 16.05.2024 entfallen. Sie entfiel im Rahmen des “Solarpaket I” und war Teil der Maßnahmen, um den Betrieb und die Anmeldung von leistungsstarken Balkonkraftwerken zu vereinfachen. Die simplere Registrierung sowie die Anhebung auf eine Leistungsgrenze von 600 W auf 800 W sollen dem Voranschreiten und dem Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland zugutekommen. 

Daher entfiel die Pflicht, zunächst eine Genehmigung Ihres Netzbetreibers einzuholen. Dieser konnte vor dem 16.05.2024 sogar Widerspruch einlegen und Ihnen somit schlichtweg verbieten, ein Balkonkraftwerk anzumelden und zu nutzen. 

Zusammenfassung: Balkonkraftwerke richtig anmelden

Hier finden Sie noch einmal eine Zusammenfassung der relevantesten Informationen bezüglich der Anmeldung eines Balkonkraftwerks. Unsere Zusammenfassung ist nicht nur zur Wiederholung der Angaben nützlich, sondern kann Sie auch beraten, wenn Sie gerade nicht genug Zeit haben, um sich eingehend mit dem Artikel zu beschäftigen.

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Die folgenden Informationen sollten Sie beachten und kennen:

  1. Ihr neues Balkonkraftwerk muss nur noch im Marktstammdatenregister angemeldet werden, was über Onlineformulare möglich ist. Es ist Netzbetreibern nicht mehr gestattet, sich gegen die Anmeldung und Inbetriebnahme auszusprechen.
  2. Das Marktstammdatenregister erfasst alle Anlagen in Deutschland, die entweder Gas oder Strom herstellen und verbrauchen.
  3. Sie müssen Ihr Balkonkraftwerk innerhalb eines Monats nach der ersten Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister anmelden und registrieren lassen, um Bußgelder zu umgehen.
  4. Sie müssen personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse …) sowie die technischen Daten Ihres Balkonkraftwerks, des Wechselrichters und allen zusätzlichen Komponenten angeben.
  5. Sie benötigen für die Anmeldung keinen digitalen Zähler. Jedoch muss ein Ferraris-Zähler binnen 4 Monaten vom Netzbetreiber durch ein neues und digitales Modell ausgetauscht werden. Den Umtausch müssen Sie bei Ihrem Netzbetreiber beantragen.
  6. Sie sind verpflichtet, die 1-monatige Anmeldefrist einzuhalten sowie für die korrekte Installation des Balkonkraftwerks sowie allen Zubehörteilen Sorge zu tragen. Zudem müssen Sie alle Erweiterungen der Anlage sofort im Marktstammdatenregister hinterlegen.
  7. Als Mieter:Innen steht Ihnen eine Balkonkraftwerk Anlage zu. Ihr Vermieter darf diese nicht prinzipiell verbieten.
  8. Sie dürfen Balkonkraftwerke, wie etwa unser 1700W Balkonkraftwerk auf 800W drosselbar, selbstständig installieren sowie verkabeln und auch in Betrieb nehmen.
  9. Die Ausgangsleistung Ihres Wechselrichters darf maximal 800 W betragen, um eine leichte Anmeldung zu ermöglichen und alle Anforderungen zu erfüllen. Wechselrichter mit höherer Ausgangsleistung müssen auf 800 W gedrosselt werden. Die Leistung der Solarmodule darf jedoch über 800 W liegen.
  10. Die zusätzliche Anmeldung eines Speichers muss ebenfalls im Marktstammdatenregister erfolgen oder Sie können das Balkonkraftwerk sofort mit Speicher anmelden.
  11. Sie dürfen Balkonkraftwerke auch gemeinschaftlich nutzen, jedoch muss die Anmeldung in diesem Fall die persönlichen Daten jeder involvierten Person beinhalten. Wir empfehlen, diese Art der Anmeldung mit einem Mitarbeiter der Bundesnetzagentur zu besprechen.
  12. Sie dürfen ein Balkonkraftwerk anmelden, wenn bereits eine Solaranlage auf Ihrem Dach installiert wurde. Die Leistungsfähigkeiten der beiden Anlagen werden nicht zusammengezählt und gelten als eigenständig.
  13. Es gibt viele Förderungsmöglichkeiten für die Anschaffung eines Balkonkraftwerks. Gute Anlaufstellen sind die EEG, die BEG und die KfW. Auch Länderprogramme stehen in vielen Bundesländern zur Verfügung.
  14. Die Pflicht ein Balkonkraftwerk beim Netzbetreibern anzumelden entfiel bereits am 16.05.2024. Sie ist Teil des  “Solarpaket I” und erleichtert die Anmeldung von Balkonkraftwerken und soll zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland beitragen.

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Wir hoffen, unser Artikel konnte Ihnen dabei helfen, Ihr Balkonkraftwerk anzumelden! Wenn Sie noch auf der Suche nach einem passenden Balkonkraftwerk sind oder gerne einen zusätzlichen Akku für Ihr Balkonkraftwerk kaufen würden, sollten Sie sich unsere Produkte ansehen. Wir sind Experten für Solaranlagen und mehr – bei uns können Sie sich auf exzellenten Service, leistungsstarke Module und viel Know-how verlassen. 

Wenn Sie eine Frage zu unserem Artikel haben, kommentieren Sie diese gerne. Alternativ steht Ihnen einer unserer Mitarbeiter telefonisch über 05068 7808880 oder über unsere E-Mail-Adresse kontakt@pvundso.de zur Seite.

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